Gesetzliche Fahrgastrechte
Seit Juli 2009 gelten die neuen, gesetzlichen Fahrgastrechte. Bahnfahrgäste erhalten damit bei Verspätungen von mehr als 60 Minuten 25 Prozent des Fahrkartenwerts erstattet.
Die Voraussetzungen für die Entschädigungszahlungen und alle weiteren Einzelheiten zur gesetzlichen Regelung finden Sie unter den angegebenen Links.
Ansprechpartner für Entschädigungen nach der gesetzlichen Regelung sind grundsätzlich die Eisenbahnunternehmen.
Land und LVS Schleswig-Holstein wollen gemeinsam mit dem Hamburger Verkehrsverbund und mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen ab Ende 2009 eine deutlich verbesserte Entschädigungsregelung einführen. Dann sollen Fahrgäste ab einer Verspätung von mehr als 20 Minuten 50 Prozent des Fahrpreises erstattet bekommen.
